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Neue gesetzliche Regelungen für Online-Shop Betreiber


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Ab dem 01.08.2012 gelten neue gesetzliche Regelungen für Online-Shops und sonstige Angebote mit Online-Bestellmöglichkeit. Mit diesem neuen Gesetz, welches auch als "Button-Lösung" zuletzt in der Presse bekannt geworden ist, möchte der Gesetzgeber einen "besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet" erreichen. 

Neues Gesetz für mehr Sicherheit vor Betrügereien beim Online-Shopping und sonstigen Bestellangeboten im Internet.

Die Firma monsterads.werbeagentur GmbH hat kürzlich bereits alle nötigen Schritte eingeleitet, damit die Kunden weiterhin sicher im elektronischen Business vertreten sind. 

 

Welche Änderungen sind bzw. waren nötig?
Für Unternehmen ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an die Informationspflichten im Rahmen von Online-Bestellungen. So sind auf der letzten zusammenfassenden Seite vor Absenden der Bestellung neben allen Angaben und Informationen zum Preis auch die wesentlichen Merkmale einer Leistung anzugeben. Zentraler Bestandteil der Regelung ist weiterhin, dass die Durchführung der Bestellung gut lesbar ist und ausschließlich mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen, entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet wird. Dieser Zusatz wurde von uns hinzugefügt.
 

Welche Konsequenzen entstehen bei Nichteinhaltung?
Bei Nichteinhaltung der Anforderungen besteht ein Risiko von Abmahnungen durch Dritte, da es sich um einen Wettbewerbsverstoß handelt. Desweiteren kommt bei nicht oder nur unzureichender Erfüllung der Pflichten kein Vertrag mit dem Kunden zustande. Daraus ergibt sich letztlich, dass für den Verbraucher keine Zahlungspflicht für die entsprechenden Leistungen besteht.

Unsere Kunden sind auf der sicheren Seite - unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne und freuen sich auf Ihre Anfrage.
 

(Quelle: www.df.eu) 


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